Mitglied werden
Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft in unserem Verein? Hier erhalten Sie alle Informationen! Vom Antrag, über Mitgliedsbeiträge bis hin zu Fristen und allem weiteren.
Wir bei Lundu freuen uns über jedes neue Mitglied. Haben Sie sich entschieden, bei uns Mitglied werden zu wollen, können Sie aus zwei "Arten von Mitgliedschaften" wählen: ordentliche Mitgliedschaft oder Fördermitgliedschaft.
Um die Mitgliedschaft bei Lundu e. V. zu erlangen, müssen Sie das Antragsformular ausfüllen und bei uns einreichen. Das Antragsformular für eine Mitgliedschaft können Sie hier oder unten (über den Button) herunterladen.
Sobald Sie das Antragsformular bei Lundu e. V. eingereicht haben, prüfen wir Ihren Antrag auf eine Mitgliedschaft und Sie erhalten schnellstmöglich eine Nachricht, ob ihr Antrag angenommen wurde. Zudem stimmen Sie bei einer Mitgliedschaft der Satzung, sowie den Datenschutzbestimmungen zu (siehe Antragsformular).
Was kostet eine Mitgliedschaft bei Lundu e. V.?
Der Jahresbeitrag für eine ordentliche Mitgliedschaft beträgt 36,00 €. Bei einer Fördermitgliedschaft beträgt der Jahresbeitrag 24,00 € (Stand 06/2023).
Wer kann Mitglied werden?
Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person bei Lundu e. V. Mitglied werden. Dabei ist zu beachten, dass juristische Person einzig als Fördermitglied beitreten können. Natürliche Personen können zwischen einer ordentlichen Mitgliedschaft oder der passiven Fördermitgliedschaft wählen.
Ein (ordentliches) Mitglied können natürliche Personen werden, die entweder selbst Betroffen waren oder sich mit den Vereinszwecken und Zielen identifizieren bzw. solidarisch erklären und sich für deren Verwirklichung einsetzen wollen.
Worin liegt der Unterschied von Förder- und ordentlichem Mitglied?
Ein ordentliches Mitglied ist sozusagen jede Person, die ein ganz normales Vereinsmitglied ist. Dabei bringt man sich (sofern man möchte) aktiv ein, übernimmt Aufgaben, kann an Veranstaltungen teilnehmen und vieles mehr. Dies ist kein Muss, man kann natürlich auch einfach nur Mitglied sein.
Fördermitglieder hingegen sind in der Regel passive Mitglieder.
Ein weiterer Unterschied ist das Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung. Dort haben ordentliche Mitglieder ein Stimmrecht, Fördermitglieder nicht. Allerdings haben beide ein "Anhörungsrecht". Dies bedeutet, dass alle Mitglieder auch etwas sagen und ihre Meinung äußern dürfen.
Kündigung & Kündigungsfristen:
Der Austritt aus dem Verein Lundu e. V. kann nur zum 30.06 und 31.12 des jeweiligen Jahres erfolgen. Die Kündigung muss jeweils spätestens einen Monat vor Ende der Kündigungsfrist (30.06 bzw. 31.12) schriftlich in der Geschäftsstelle des Lundu e. V. eingegangen sein. Es gilt der Tag des Eingangs.
Antragsformular Mitgliedschaft Lundu e. V.
Sie möchten Mitglied werden? Dann können Sie das Antragsformular hier oder über den Button herunterladen.